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October 7

Tribunal für Todesstrafe

Justizminister Jarib Levin erklärte am 16.10., dass ein besonderes Tribunal zur Strafverfolgung derer eingerichtet werden soll, die mutmaßlich am Massaker vom 7.10.2023 beteiligt waren. Dabei soll ein Gesetz von 1950 angewendet werden, das auf der 1948er Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes basiert. Dieses sieht in extremen Fällen die Todesstrafe vor. Levin sagte, die umfassenden Ermittlungen der Polizei, des Inlandsgeheimdienstes und der Staatsanwaltschaft haben beispiellose Mengen an Beweisen ergeben, darunter auch Videoaufnahmen mit Bodycams und Tausende von Stunden mit Aufzeichnungen aus Zeugenaussagen. Laut dem Vorschlag sollen 15 israelische und qualifizierte internationale Richter in dem Tribunal sitzen. Einzelfälle sollen von Gremien aus drei Richtern gehört werden; bei mehreren Angeklagten sollen es fünf Richter sein. Anfechtungen müssten vor allen 15 Richtern stattfinden. Das Justizministerium betonte, die Verhängung der Todesstrafe bedürfe der Zustimmung des Premiers in Absprache mit ranghohen Vertretern des Sicherheitsapparates. Dieser Rahmen sei nötig, um dutzende von komplizierten Fällen effektiv und transparent durchzuführen, nachdem die überlebenden Geiseln wieder zu Hause sind. Der Vorschlag hat zu Debatten auf rechtlicher und ethischer Ebene geführt. Doch die Unterstützer erklären, er spiegele die Schwere der Verbrechen wider und zeige, wie notwendig es ist, eine abschreckende Wirkung zu erzielen, damit derartige Gräueltaten in Zukunft nicht verübt werden. Die Vorbereitungen für die Anklageerhebung laufen, wobei der Gesetzgeber signalisiert, den Vorschlag schnell zur ersten Lesung vorzulegen. Er deckt Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord, Vergewaltigung und Geiselnahme ab. (TOI, VFI News)

„Lernt, Gutes zu tun, trachtet nach Recht, leitet den Bedrückten; schafft Recht der Waise, führt der Witwe Sache!“ – Jesaja 1,17