
US-Justizministerium: UNRWA ist vor einer Anklage wegen des 7.10. nicht gefeit
Das US-Justizministerium informierte das New Yorker Gericht für den südlichen Bezirk am 24.4., dass das UNRWA keine rechtliche Immunität habe. Diese Entscheidung unterscheidet sich signifikant von früheren, wie es in den Medien hieß. Sie stellt eine wichtige Entwicklung für eine Klage aus dem letzten Jahr dar. Eingereicht wurde diese von Familien der bei dem brutalen Massaker der Hamas im Süden Israels am 7.10.2023 ermordeten und entführten Personen. Die UNRWA ist angeklagt, bei dem Massaker Komplize gewesen zu sein. Mindestens 18 Angestellte der Agentur waren direkt an den Übergriffen beteiligt. Des Weiteren seien Milliarden von Dollar an Hilfsgeldern für die UNRWA in Gaza missbraucht worden, so dass die Gelder in den Taschen der Hamas und der mit ihr verbündeten Terroristen landeten. Das US-Justizministerium unterstrich, es habe das Gesetz anders als bisher ausgelegt: „In der Vergangenheit hat die Regierung die Ansicht vertreten, dass die UNRWA in US-amerikanischen Gerichten in den Genuss einer gewissen Immunität kam. In der Zwischenzeit hat die Regierung ihre Position überdacht und kommt nun zu dem Schluss, dass die UNRWA genauso wenig immun ist wie eine Reihe anderer Angeklagter.“ Die Einstufung der Regierung betont, dass die UNRWA zwar durch eine Resolution der UN-Generalversammlung etabliert wurde, aber die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, als Organ der UN selbst zu gelten. Darüber hinaus stellte das US-Justizministerium sogar infrage, ob die Generalversammlung unter internationalem Recht überhaupt befugt ist, eine derartige Organisation zu gründen. (INN, VFI News)
„Dem Gerechten ist es Freude, Recht zu üben; aber denen, die Frevel tun, ein Schrecken.“ – Sprüche 21,15